Saturday, May 23, 2009

SEIT WANN IST ISLAM WENIGER TOTALITÄR UND SEKTENHAFT ALS SCIENTOLOGY

  
Dass diese Frage von entscheidender Bedeutung und nicht nur rein
abstrakt-theoretischer Natur ohne jedwede Rechtsfolge ist, führt das Beispiel der
Scientology-Sekte eindrucksvoll vor Augen. Diese Gruppierung versteht ihre Betätigung
selbst als “Religion” und ihre Organisationsform als “Kirche” - mit dem Anspruch, das aus
Artikel 4 GG (bzw. Artikel 107 Bayer. Verf.) ableitbare Grundrecht auf
“Religionsausübung” entsprechend wahrnehmen zu dürfen. Dieses Selbstverständnis
wurde aber in Deutschland von gesetzlich-staatlicher Seite (zutreffender Weise) NICHT
anerkannt, da die Gruppierung nicht bzw. nicht vornehmlich immateriell-geistliche,
sondern vielmehr irdisch-politisch-materielle Interessen verfolgt und auf Dauer sogar die
herrschenden Rechtssysteme abschaffen will, um sie durch ein totalitäres Überwachungsund
Kontroll-Regime zu ersetzen. Der Staat bzw. die Gerichtsbarkeit haben also die
rechtliche und auch praktische Möglichkeit, einer bestimmten Bewegung die
Religionseigenschaft im gesetzlichen Sinne zu verwehren, auch wenn diese Bewegung
bereits über eine sehr große wirtschaftliche und global-politische Mächtigkeit verfügt, sich
selbst weiterhin als “Religion” versteht